Ein Arbeitsvertrag regelt viele Dinge für den täglichen Arbeitsablauf und gilt für die Anstellung als wichtige Grundlage. Dennoch, im Gegensatz zur Kündigung, muss ein Arbeitsvertrag nicht schriftlich abgeschlossen werden. Auch mündliche Vereinbarungen gelten als unbefristeter Vertrag. Dennoch wird empfohlen auch einen schriftlichen Arbeitsvertrag abzuschließen, um bei Streitfragen ein Grundlage in der Hand zu haben.
Ein Arbeitsvertrag sollte folgende Mindestangaben enthalten:
- die Namen und die Anschriften der Vertragsparteien
- den Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses
- bei befristeten Arbeitsverhältnissen die vorhersehbare Dauer des Arbeitsverhältnisses
- den Arbeitsort
- eine kurze Beschreibung der zu erbringenden Leistungen
- die Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgelts
- die vereinbarte Arbeitszeit
- Höhe des jährlichen Erholungsurlaubs