eAU

Am 1. Oktober 2021 ist in Deutschland die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) gestartet. Die Pflicht für Arbeitgeber zur Teilnahme am eAU-Verfahren besteht aber erst ab Juli 2022, so dass es noch eine Übergangsfrist von über einem halben Jahr gibt.

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung soll das bisherige Papier-Verfahren ersetzen. Die Ärzte stellen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen digital den Krankenversicherungen zur Verfügung und diese stellen diese den Arbeitgebern zum Abruf bereit.

Die Zustellpflicht des Arbeitnehmers, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung innerhalb weniger Tage bei Krankenkasse und Arbeitgeber vorzulegen, entfällt damit zukünfitg. Die Arztpraxis erstellt die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, signiert sie mit seinem eArztausweis und übermittelt sie über die Telematikinfrastruktur und den Kommunikationsdienst im Medizinwesen (KIM) an die Krankenkasse.

Bis zum 01. Juli 2022 erhält der Arbeitnehmer seine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den Arbeitgeber weiter in Papierform.

Auch mit der elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist der Arbeitnehmer weiter verpflichtet, seine Erkrankung dem Arbeitgeber unverzüglich anzuzeigen. Daran ändert die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nichts.