Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Der deutsche Bundestag hat am 24. Oktober 2019 das „Bürokratieentlastungsgesetz III“ verabschiedet. Dieses sieht die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zum 01. Januar 2022 vor.

Mit der Einführung werden die Krankenkassen verpflichtet, aus den Daten, die ihnen aus der Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitszeiten mit Diagnosen durch die Ärzte vorliegen, eine Meldung zum Abruf für die Arbeitgeber zu erstellen. Die Arbeitgeber soll in diesem Verfahren insbesondere den Beginn und das Ende der Arbeitsunfähigkeit übermittelt bekommen. Ebenso soll die Krankenkassen über den Zeitpunkt des Auslaufens der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber informieren.