Pfändungsfreigrenzen

Am 07.04.2017 wurden im Bundesgesetzblatt (Teil I Nr. 18 vom 07.04.2017) die aktuellen Pfändungsfreigrenzen für 2017 im Bundesgesetzblatt verkündet. Darin wurden zum 01.07.2017 gültigen Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen festgelegt. Festgelegt werden die geschützten Beträge nach § 850c ZPO, die bei einer Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte nicht gepfändet werden dürfen.

Die Pfändungsfreigrenzen betragen jetzt 1.133,80 € monatlich (bisher 1.073,88 €) bzw. 260,93 € (bisher 247,14 €) wöchentlich oder 52,19 € täglich.

Zuletzt sind die Pfändungsfreigrenzen zum 01.07.2015 erhöht worden.