Stellenbeschreibungen sind Bewertungsgrundlage für die tarifliche Eingruppierung. Für die korrekte Wertigkeit einer Stelle sind über die Stellenbeschreibung eine Vielzahl von Informationen zu erbringen. Fehlerhafte Formulierungen oder zu oberflächliche Angaben wirken sich in der Regel auf das Bewertungsergebnis aus.
Die Grundlagen der Eingruppierung sind definiert in §§ 12,13 TVöD/TV-L.
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Ordnungswidrigkeit-Innendienst