Der Standesbeamte stellt unter anderem aus den Personenstandsregistern (Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegister) folgende Personenstandsurkunden aus:
- Geburtsurkunden
- Eheurkunden
- Lebenspartnerschaftsurkunden
- Sterbeurkunden
- beglaubigte Abschriften aus dem Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegistern
Personenstandsurkunden können von Personen, auf die sich die standesamtliche Beurkundung bezieht, ihre Ehegatten oder Lebenspartner (bei bestehender Ehe oder Lebenspartnerschaft), ihre Vorfahren und ihre Abkömmlinge ohne weitere Voraussetzung erhalten.
Andere Personen müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Für Personenstandsurkunden, Auskünfte aus Geburten- oder Sterberegistern sowie Einsichtnahme in diese reicht die Glaubhaftmachung eines nur berechtigten Interesses aus.
Personenstandsurkunden und beglaubigte Abschriften können nur bis zu einer Frist von
- 30 Jahren aus den Sterberegistern,
- 80 Jahre aus den Ehe- und Lebenspartnerschaftsregistern
- 110 Jahre aus den Geburtenregistern
nach dem Eintritt des Personenstandsfalles vom Standesamt ausgestellt werden.
Geburten
Die Geburtsurkunde wird aus dem Geburtenregister ausgestellt. Die Geburtsurkunde dient vor allem zum Beweis des Tags und des Orts der Geburt sowie der Vor- und Familiennamen einer bestimmten Person. Aus einer Geburtsurkunde ergeben sich darüber hinaus vor allem das Geschlecht und die Eltern des Kindes.
Die Gebühr beträgt für eine Geburtsurkunde 10,- €,
Sterbefälle
In den meisten Fällen erfolgt die Anzeige eines Sterbefalls durch das beauftragte Bestattungsunternehmen. Grundsätzlich kann ein Standesamt nur Sterbefälle beurkunden, die im Zuständigkeitsbereich des Standesamtes verstorben sind.
erforderliche Dokumente für die Anzeige eines Sterbefalls
- Todesbescheinigung
- Personalausweis
Eine Sterbeurkunde, auch die mehrsprachige, kostet derzeit 10 EUR.
Für die Krankenkasse und für Rentenzwecke wird je eine gebührenfreie Urkunde, für die kirchliche oder kommunale Friedhofsverwaltung eine Sterbefallbescheinigung ausgestellt.