Aufwandsentschädigung in Sachsen-Anhalt
Im 20. Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt, vom 30. Juni 2014, wurde eine Neuregelung der Aufwandsentschädigungen veröffentlicht. Die Neuregelung betrifft Aufwandsentschädigungen für ein Ehrenamt oder sonstige ehrenamtlich Berufene und basiert auf RdErl. des MI vom 16.06.2014 (31.21-10041), davor zuletzt geändert am 30.10.2009.
Gemäß des §35 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) haben in ein Ehrenamt oder zu sonstige Personen in ehrenamtlich berufenen Tätigkeiten Anspruch auf Ersatz ihrer Auslagen und des Verdienstausfalls. Laut Satzung können für die betroffenenden Personen eine Aufwandsentschädigung gewährt werden. Darunter fallen unter anderem ehrenamtliche Bürgermeister, Ortsvorsteher, Verbandsvorsteher, Bürger in Ortschaftsräten und Verbandsversammlungen, Mitglieder der Feuerwehr und im Katastrophenschutz.
Die Höhe der Aufwandsentschädigung richtet sich maßgeblich nach der Einwohnerzahl. Stichtag für die Bestimmung der Einwohnerzahl ist der 30.06. des dem Wahljahr vorangegangen Jahres. Die Aufwandsentschädigung kann als monatlicher Pauschalbetrag, aber auch als Sitzungsgeld oder anlassbezogene Pauschale gewährt werden.
Bemessungswerte Ehrenamtliche Bürgermeister
Einwohnerzahl | monatliche Aufwandsentschädigung |
bis 1.000 | 460 bis 760 Euro |
bis 1.500 | 550 bis 920 Euro |
bis 2.000 | 680 bis 1.040 Euro |
bis 3.000 | 830 bis 1.260 Euro |
bis 5.000 | 980 bis 1.500 Euro |
über 5.000 | 1.10 bis 1.650 Euro |
Wird neben der Aufwandsentschädigung noch ein Sitzungsgeld gezahlt, sollen sich die Höchstsätze um das Doppelte des für eine Sitzung festgesetzen Betrages verringern.
Bemessungswerte Kreistag
Einwohnerzahl Landkreis | monatlicher Pauschalbetrag | monatlicher Pauschalbetrag und Sitzungsgeld |
bis 150.000 | 230 Euro | 170 Euro |
über 150.000 | 300 Euro | 230 Euro |
Bemessungswerte Gemeinderat
Einwohnerzahl Gemeinde | monatlicher Pauschalbetrag | monatlicher Pauschalbetrag und Sitzungsgeld |
bis 1.000 | 40 Euro | 25 Euro |
bis 1.500 | 55 Euro | 40 Euro |
bis 2.000 | 70 Euro | 50 Euro |
bis 3.000 | 80 Euro | 60 Euro |
bis 5.000 | 100 Euro | 80 Euro |
bis 10.000 | 125 Euro | 100 Euro |
bis 20.000 | 150 Euro | 120 Euro |
bis 30.000 | 175 Euro | 130 Euro |
bis 50.000 | 200 Euro | 150 Euro |
bis 150.000 | 230 Euro | 170 Euro |
über 150.000 | 300 Euro | 230 Euro |
Für Mitglieder des Kreistages oder von Gemeinderäten darf das Sitzungsgeld pro Tag und Sitzung 16,00 Euro nicht überschreiten. Bei ausschließender Zahlung von Sitzungsgelder darf dieses 30,00 Euro je Sitzung und Tag nicht überschreiten. Finden an einem Tag mehrere Sitzungen statt, darf der Gesamtbetrag des Sitzungsgeldes das 2,5 fache des gewährten Sitzungsgeldes je Tag nicht übersteigen.
Einem sachkundigen Einwohner, der zum Mitglied eines beratenden Ausschusses bestellt wurde soll nur ein Sitzungsgeld, das 16 Euro je Tag und Sitzung nicht überschreiten darf, gewährt werden.
Bemessungswerte Ortschaftsrat
Einwohnerzahl Ortschaft | monatlicher Pauschalbetrag | monatlicher Pauschalbetrag und Sitzungsgeld |
bis 500 | 23 Euro | 8 Euro |
bis 1.000 | 30 Euro | 16 Euro |
bis 1.500 | 37 Euro | 23 Euro |
bis 2.000 | 44 Euro | 40 Euro |
bis 3.000 | 52 Euro | 37 Euro |
bis 4.000 | 59 Euro | 44 Euro |
bis 5.000 | 67 Euro | 52 Euro |
über 5.000 | 74 Euro | 59 Euro |
Bemessungswerte Ortsbürgermeister / Ortsvorsteher
Einwohnerzahl | monatliche Aufwandsentschädigung |
bis 500 | 60 bis 185 Euro |
bis 1.000 | 90 bis 275 Euro |
bis 2.000 | 125 bis 370 Euro |
über 2.000 | 155 bis 470 Euro |
Wird neben der Aufwandsentschädigung ein Sitzungsgeld gezahlt, sind die Höchstsätze um das Doppelte des für eine Sitzung festgesetzten Betrages zu verringern. Das Sitzungsgeld darf 14 Euro je Sitzung und Tag nicht überschreiten.
Bemessungswerte Feuerwehr / Katastrophenschutz
monatlicher Höchstsatz Aufwandsentschädigung | |
Gemeindewehrleiter / Stadtwehrleiter | bis zu 300 Euro |
Ortswehrleiter | bis zu 120 Euro |
Kreisbrandmeister | bis zu 420 Euro |
Abschnittsleiter | bis zu 250 Euro |
Führer einer Einheit für besondere Einsätze | bis zu 100 Euro |
Führungskraft Katastrophenschutz (Verbandsführer, Zugführer) | bis zu 60 Euro |
Kreisjugendwart | bis zu 180 Euro |
Gemeinde-/Stadtjugendwart | bis zu 95 Euro |
Jugendwart einer Ortswehr | bis zu 60 Euro |
Bemessungswerte Wasserwehr
monatlicher Höchstsatz Aufwandsentschädigung | |
Wehrleiter | bis zu 120 Euro |
stellvertretender Wehrleiter | bis zu 60 Euro |
Für die ehrenamtlichen Mitglieder der Wasserwehr kann für Wach- und Hilfsdienste ab Hochwasserwarnstufe II ein Aufwandsentschädigung vom 10 Euro je Einsatz gewährt werden. Der Einsatz beginnt mit der Alarmierung und endet mit der Ablösung oder dem Ende der Wassergefahr. Dies gilt nicht für den Wehrleiter und den stellvertretenden Wehrleiter.
Bemessungswerte Jagd
monatlicher Höchstsatz Aufwandsentschädigung | |
Kreisjägermeister | bis zu 300 Euro |
Kreisjägermeister, deren Befugnisse zur Erledigung im Auftrag übertragen wurden | bis zu 490 Euro |
besondere Vertreter des Kreisjägermeister | bis zu 125 Euro |
Mitglieder des Jagdbeirates | bis zu 125 Euro |