beitragsfreies Kita-Jahr

Im Bundesland Brandenburg gilt seit dem 01. August 2018 das beitragsfreie Kita-Jahr. Kinder, sind demnach im letzten Kita-Jahr vor dem Wechsel beitragsfrei und müssen keinen Elternbeitrag zahlen.

Gesetz zum Einstieg in die Elternbeitragsfreiheit wurde mit GVBl. I (2018) Nr. 11 veröffentlich und ist hier zu finden https://www.landesrecht.brandenburg.de/dislservice/public/gvbldetail.jsp?id=7683.

Als finanzielle Gegenentlasung erhalten die Kommunen über die Kreise eine pauschale Erstattung von 125 Euro je Kind je Monat, für Kinder im beitragsfreien Kita-Jahr. Auf Antrag kann auch eine höhere Pauschale gewährt wenn, wenn nachweislich die Einnahmeausfälle des durchschnittlichen Elternbeitrages höher als 125 Euro sind. Ein höherer Antrag auf Erstattung über 150 € sind an Bedingungen geknüpft, das die Mehrzahlungen auch direkt in Kita fließen.

Für Kinder mit Wohnsitz in anderen Bundesländern, außer Berlin und Niedersachsen, muss weiterhin ein Elternbeitrag erhoben werden.