Führungszeugnisse

Grundlage zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses in kommunalen Kitas und Schule ist §72a SGB VIII. Die Pflicht umfasst alle angestellten Mitarbeiter, also auch Hausmeister, Küchenkräfte und Reinigungspersonal. Das Führungszeugnis ist spätestens nach 5 Jahre erneut vorzulegen und zu prüfen. Der Gesetzgeber sieht hier einen Zeitraum von 3 bis 5 Jahren vor.