Recht auf Löschen

Nach der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) haben EU-Bürger ein Recht auf Löschen ihrer personenbezogenen Daten, bspw. wenn

  • Speicherung der Daten ist aus rechtlichen Gründen nicht mehr erforderlich
  • persönliche Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet
  • Widerspruch gegen die Verarbeitung der Daten
  • Widerruf der Einwilligung
  • die Daten sind für die Datenverarbeitung nicht mehr notwendig

Das Löschen von Daten ist rechtlich möglich, sofern keine gesetzliche Grundlage die Speicherung der Daten erfordert. Ebenso müssen Daten nicht gelöscht werden, wenn die Aufbewahrung der Daten im öffentlichen Interesse ist.

Löschfristen

  • Löschfristen für Corona Selbstauskünfte/ Besucherlisten
    Auf Grundlage der Corona-Verordnung müssen zur Kontaktverfolgung Kontaktverfolgungslisten geführt werden. Die erfassten Daten unterliegen bestimmten Löschfristen, die in der Regel 4 Wochen betragen. Nach Ablauf dieser Löschfrist ist der Datenverarbeiter verpflichtet, die erfassten Daten zu löschen.

Um Papierdaten fachgerecht zu vernichten, ist die Nutzung von „Datenmülltonnen“ oder Aktenvernichtern der Klasse P4 notwendig.