Vollstreckung gegenüber einer GbR

Haben Sie eine Vollstreckung gegen eine GbR und diese hat sich bereits aufgelöst und reagiert auf keine Schreiben mehr, empfiehlt sich Haftungsbescheide gegen die letzten bekannten Gesellschafter zu erlassen. Diese sollten im Gewerbeamt bekannt sein. Gegebenenfalls können Sie die Gesellschafter der GbR auch erst zu den offenen Forderungen anhören.

Wenn der Haftungsbescheid bestandskräftig ist, können Sie gegen die Gesellschafter der GbR vollstrecken.