Zwangsicherungshypothek

Jede Forderung über 750 € kann als Sicherungshypothek im Grundbuch eingetragen werden.

Die Eintragung erfolgt in Rangklasse 4.

Dieses kann formlos an das Grundbuchamt erfolgen, beispielsweise mit folfendem Muster-Text:

Ich beantrage, zugunsten der Stadt XXX, die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek in Höhe von XXX € zulasten von XXX (Name, Geb.-Datum, Adresse), für das im Grundbuch von XXX, Blatt XXX, lfd. Nr. XXX eingetragene Grundstück.

Anlage: Forderungsaufstellung

Die Vollstreckbarkeit der Forderung wird hiermit bescheinigt.