HINWEISGEBERSCHUTZGESETZ

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1937, oft auch „Whistleblower-Richtline“ genannt.

Sie dient dem Schutz Hinweisgebender vor Repressalien des Beschäftigungsgebenden und damit der vereinfachten Aufdeckung von Verstößen im beruflichen Umfeld. Eine Nichteinrichtung ist bußgeldbewehrt.

Das HinSchG schützt alle Personen, die potenziell Kenntnis von einem Verstoß im beruflichen Umfeld erlangt haben können. Dazu zählen bspw. auch Bewerbende, ehemalige Mitarbeitende, Praktikanten, Lieferanten oder Kunden.

ZIELE

  • Aufdeckung und Unterbindung von Verstößen gegen verschiedenste Rechte
  • Schutz der Hinweisgeber (Whistleblower)
  • Schaffung interner Verfahren und Meldekanäle und Festlegung von Folgemaßnahmen

Was ist bei der Einrichtung des Meldesystems wichtig?

  • Prozesse definieren, um nach Meldungseingang einen geordneten Ablauf zu gewährleisten
  • Vertraulichkeit im Meldeprozess
  • Benennung einer unparteilichen Stelle, welche die Meldeeingänge bearbeitet und Folgemaßnahmen einleitet
  • Telefon, Email oder Sprachbox gelten als ungeignet, wegen nicht fest definbaren Zugriff auf die Meldungen

rechtliche Grundlagen

  • Beschlussfassung in der EU am 16.12.2019 mit 2-jähriger Übergangsphase
  • in Deutschland zum 02.06.2023 in Kraft getreten