Bundeskabinett beschließt OZG-Änderungsgesetz
Die Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes stottert in Deutschland, es fehlt an fertigen Konzepten und Lösungen. Die Bundesregierung hat nun im Kabinett den Gesetzentwurf zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes (OZG 2.0) beschlossen.
Mit der Gesetzerweiterung will die Bundesregierung die Modernisierung der deutschen Verwaltung weiter vorantreiben und den Abbau von Digitalisierungshemmnissen stärken. Eine allgemeine Umsetzungsfrist sieht das Gesetz aber nicht vor, allerdings sollen die festgelegten Verwaltungsmaßnahmen bis 2028 voll digitalisiert sein.
Die wichtigsten Maßnahmen aus dem neuen Gesetz:
- Ende-zu-Ende-Digitalisierung,
- einheitlichen Bürger- und Organisationskontos (BundID)
- Once-Only-Generalklausel
- Vermeidung von Behördengängen
- Abschaffung der zwangsvorgegebenen Schriftform
Spätestens bis 2024 werden als Beispielprojekte die Kfz- oder Führerschein-Anmeldung, die Ummeldung, die Eheschließung, eine Baugenehmigung und das Elterngeld deutschlandweit digital beantragbar sein.
Der digitale Identitätsnachweis des Bürgers mit dem elektronischen Personalausweis soll weiter forciert werden. Die BundID soll in allen Bundesländern einheitlich genutzt werden. Aber auch das Elster-Zertifikat kann zukünftig zur Identifikation bei der BundID genutzt werden.