Mitarbeiter-Weggang
Wenn ein Mitarbeiter ein Unternehmen verlässt, sollte er im Zuge seines privaten Datenschutzes folgenden Dinge überprüfen. Der Arbeitgeber bzw. der Datenschutzbeauftragte des Unternehmens hat entsprechend darauf hinzuweisen.
So sollte der Mitarbeiter sicher stellen, das seine eventuell vorhanden privaten Daten und Informationen vom Firmen-System gelöscht werden, da er später keinen alleinigen Zugriff mehr hat.
Dazu zählen unter anderem:
- E-Mail-Potsfach auf private Ein- bzw. Ausgangspost prüfen
- Persönliche Daten, Dokumente und Fotos in den Eigenen Dateien löschen
- Persönliche Rufnummern, SMS und sonstige Informationen vom Firmenhandy löschen
- Persönliche Unterlagen am Arbeitsplatz mitnehmen
Der Arbeitgeber sollte sich diese Prüfung und Bereinigung vom Mitarbeiter bestätigten lassen um späteren Schadensersatzansprüchen aus dem Weg zu gehen, denn das Oberlandesgericht Dresden hat unter dem Aktenzeichen 4 W 961/12 entschieden: „Unternehmer müssen prüfen, ob der Mitarbeiter die im E-Mail-Konto gespeicherten Daten noch verwenden könne. Lösche der Arbeitgeber das E-Mail-Konto ohne Nachfrage, macht er sich schadensersatzpflichtig.“