eRechnung
Seit dem Jahr 2020 besteht für Kommunen die gesetzliche Anforderung E-Rechnungen empfangen und verarbeiten zu können. Zum 1. Januar 2025 trat in Deutschland die Verpflichtung zur Nutzung elektronischer Rechnungen (E-Rechnungen) für B2B-Transaktionen in Kraft. Spätestens ab 2027 müssen Unternehmen ihre Rechnungsstellung vollständig digitalisiert haben. Ziel der E-Rechnungspflicht: Die Effizienz öffentlicher Verwaltungen soll gesteigert, Kosten gesenkt und Nachhaltigkeit gefördert werden.
Die Leitweg-ID ist dabei ein eindeutiges Adressmerkmal für den Empfang von eRechnungen.
Ab 1. Januar 2025
- alle Unternehmen müssen strukturierte E-Rechnungen für B2B-Transaktionen empfangen können.
- Versand von nicht-strukturierten E-Rechnungen (z.B. PDFs) bleibt mit Zustimmung des Empfängers erlaubt.
- Papierrechnungen bleiben weiterhin zulässig.
Ab 1. Januar 2027
- Unternehmen mit Vorjahresumsatz über 800.000 EUR müssen strukturierte E-Rechnungen für B2B-Geschäfte versenden.
- kleinere Unternehmen dürfen weiterhin Papierrechnungen versenden.
- Unstrukturierte E-Rechnungen erfordern die Zustimmung des Empfängers.
Ab 1. Januar 2028
- allgemeine E-Rechnungspflicht: Alle Unternehmen müssen strukturierte E-Rechnungen empfangen und versenden.
- Ausnahme: Kleinunternehmen gemäß § 19 Abs. 1 UStG dürfen weiterhin Papier- oder unstrukturierte E-Rechnungen ausstellen.