Gewerbesteuer

Bindungswirkung Bescheid Finanzamt

Bindungswirkung Bescheid Finanzamt

Ein Gewerbesteuermessbescheid hat keine Bindungswirkung auf den Gewerbesteuerbescheid hinsichtlich der hebeberechtigten Gemeinde. (BFH vom 09.01.2013 IV B 64/11). Demzufolge ist das Finanzamt auch nicht verpflichtet einen irrtümlich erlassenen Bescheid aufzuheben. Viele Finanzamt-Sachbearbeiter heben den Messbescheid trotzdem auf.