Grundsteuer

Erlass der Grundsteuer
Unter gewissen Umständen kann man einen Antrag auf Grundsteuererlass stellen bspw. bei wesentlicher Ertragsminderung. Die Voraussetzungen dazu findet man im § 33 GrStG. Für Veranlagungszeiträume ab 2025 ist dann für bebaute Grundstücke § 34 der neuen Fassung einschlägig.

Die Grundsteuer wird erlassen, wenn die Voraussetzungen gegeben sind.