H&H proDoppik Veranlagung
Hinterziehungszinsen
Integration Mandate
Hinterziehungszinsen
Die Berechnung von Hinterziehungszinsen nach §235 der Abgabenordnung (AO) ist aktuell mit H&H proDoppik nicht möglich. Die Zinsen müssen per Hand berechnet werden und dann über Buchen Sollstellung auf das Personenkonto gebucht werden. Ebenso muss die Darstellung auf dem Bescheid per Hand erfolgen.
Integration Mandate
In den Stammdaten Integration unter System kann man in der angelegten Integration, Einstellungen zur Mandatsprüfung vornehmen. Werden Mandate von einem vorgelagerten Verfahren angeliefert, muss in der Integration, die Mandatsprüfung aktiviert sein. Hat die Kommune kein einheitliches Schema bei der Vergabe der Mandate gefunden, müssen hier alle möglichen Kombinationen der Mandate mit Komma getrennt angegeben werden. Ansonsten werden die Buchungen bei der Stapelprüfung mit dem Grund „fehlerhaftes Mandat“ abgewiesen.
Beispiel: M,1,SEPA