Neuerungen im SEPA-Zahlungsverkehr zum 15. November 2026
Im Herbst steht im kommunalen Zahlungsverkehr eine wichtige technische Frist an: Zum 15. November 2026 stehen für die Kreditinstitute wichtige Änderungen im SEPA-Zahlungsverkehr an. Ab dem 15. November 2026 akzeptieren Banken für den elektronischen Zahlungsverkehr per EBICS ausschließlich SEPA-Formate ab der Version 3.7 oder höher. Zahlungsaufträge in älteren Versionen (z. B. Weiterlesen