Gewerbeuntersagung
Eine Gewerbeuntersagung ist kein schöner Verwaltungsakt, aber öfters notwendig bzw. unumgänglich. Die Rechtsgrundlagen für ein Gewerbeuntersagungsverfahren findet man in § 35 der Gewerbeordnung (GewO).
Die Gründe dafür können sehr vielfältig sein, dass eine Gewerbeuntersagung in Betracht gezogen wird:
- Begehung von Straftaten (§ 35 Abs. 1 GewO)
insbesondere wenn diese Straftaten, in direktem Zusammenhang mit der Gewerbeausübung stehen - Steuerhinterziehung (§ 370 der Abgabenordnung (AO))
- Sozialversicherungsbetrug (§ 266a StGB), Nichtabführung von Sozialbeiträgen
- Insolvenzdelikte/Insolvenzverschleppung (§ 283 StGB)
- Verstöße gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
- Verstöße gegen Arbeitsschutzbestimmungen in schweren oder wiederholten Fällen
- Verstöße gegen Umweltgesetze, die eine erhebliche Gefährdung für die Umwelt darstellen
- Betrug und Untreue (§ 263 StGB, § 266 StGB), Fälschung von Dokumenten
- Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht (UWG)
- Verstöße gegen das Lebensmittelrecht
- Missbrauch der Gewerbeausübung
- Nichtbeachtung behördlicher Anordnungen