Gewerbeuntersagung

Eine Gewerbeuntersagung ist kein schöner Verwaltungsakt, aber öfters notwendig bzw. unumgänglich. Die Rechtsgrundlagen für ein Gewerbeuntersagungsverfahren findet man in § 35 der Gewerbeordnung (GewO).

Die Gründe dafür können sehr vielfältig sein, dass eine Gewerbeuntersagung in Betracht gezogen wird:

  • Begehung von Straftaten (§ 35 Abs. 1 GewO)
    insbesondere wenn diese Straftaten, in direktem Zusammenhang mit der Gewerbeausübung stehen

  • Steuerhinterziehung (§ 370 der Abgabenordnung (AO))
  • Sozialversicherungsbetrug (§ 266a StGB), Nichtabführung von Sozialbeiträgen
  • Insolvenzdelikte/Insolvenzverschleppung (§ 283 StGB)
  • Verstöße gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
  • Verstöße gegen Arbeitsschutzbestimmungen in schweren oder wiederholten Fällen
  • Verstöße gegen Umweltgesetze, die eine erhebliche Gefährdung für die Umwelt darstellen
  • Betrug und Untreue (§ 263 StGB, § 266 StGB), Fälschung von Dokumenten
  • Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht (UWG)
  • Verstöße gegen das Lebensmittelrecht
  • Missbrauch der Gewerbeausübung
  • Nichtbeachtung behördlicher Anordnungen