Warum Dokumententenmanagement?

Ein großer Baustein in der eGovernment-Strategie einer öffentlichen Verwaltung ist die Einführung der digitalen Archivierung bzw. der elektronischen Akte (eAkte).

Die E-Akte ersetzt die herkömmliche Weise der Aktenführung auf Papierbasis. Die elektronische Akte (E-Akte) ist eine logische Zusammenfassung sachlich zusammengehöriger oder verfahrensgleicher Vorgänge und/oder Dokumente, die alle aktenrelevanten E-Mails, sonstigen elektronisch erstellten Unterlagen sowie gescannten Papierdokumente umfasst und so eine vollständige Information über die Geschäftsvorfälle eines Sachverhalts ermöglicht.

Vorteile:

  • schnelle, einfache und direkte Auskunft durch elektronische Suchfunktion
  • individuelle Ablagestruktur
  • papierlos, umweltschonend
  • Raumplatz schonend
  • Aktenplan und hinterlegte Aufbewahrungsfristen
  • Selbstvernichtung / Löschung von Akten nach Ende der Aufbewahrungsfrist

Bei der elektronischen Archivierung unterscheidet man verschiedene Stufen:

elektronische Archivierung

Die elektronische Archivierung ist die datenbankgestützte, langzeitige, sichere und unveränderbare Aufbewahrung von jederzeit wieder reproduzierbaren elektronischen Informationsobjekten.

revisionssichere Archivierung

Die revisionssichere Archivierung ist die Aufbewahrung von elektronischen, geschäftsrelevanten Informationsobjekten, die den Anforderungen des Handelsgesetzbuches § 239, § 257 HGB sowie der Abgabenordnung § 146, § 147,§ 200 und den GoBS (zukünftig GobIT) an die sichere, ordnungsgemäße Aufbewahrung von kaufmännischen Dokumenten entspricht und die Aufbewahrungsfristen von sechs bis zehn Jahren erfüllt.

elektronische Langzeitarchivierung
Die elektronische Langzeitarchivierung ist die Aufbewahrung elektronischer Informationen für mehr als 10 Jahre.

Bei der Archivierung sind folgende Richtlinien zu beachten:

  • jedes Dokument muss nach den rechtlichen Anforderungen ordnungsgemäß aufbewahrt werden
  • die Archivierung hat vollständig und lückenlos zu erfolgen
  • jedes Dokument sollte zum frühestmöglichen Zeitpunkt archiviert werden
  • das Archivdokument muss mit seinem Original übereinstimmen und unveränderbar archiviert werden
  • das Archivdokument darf nur von entsprechend berechtigten Benutzern eingesehen werden
  • das Archivdokument muss in angemessener Zeit wiedergefunden und reproduziert werden können
  • das Archivdokument darf frühestens nach Ablauf seiner Aufbewahrungsfrist vernichtet werden
  • jede Änderung im Archivsystem muss für Berechtigte nachvollziehbar protokolliert werden

OAIA

Für die elektronische Archivierung wurde der OAIS-Standard geschaffen. OAIS steht für Open Archival Information System bzw. Offenes Archiv-Informations-System und ist als ISO-Standard
14721:2003 veröffentlicht.

ISO 15489
Der ISO-Standard 15489 definiert Regeln zum Umgang mit Schriftgütern. Die Zielsetzung der Norm besteht darin, für die Verwaltung und Aufbewahrung von Unterlagen – unabhängig von ihrer physischen Beschaffenheit und der logischen Struktur – einen Rahmen zu schaffen.

DIN 32791 – einheitliche DIN-Spezifikation für DMS
Die DIN 32791 ist eine einheitlich definierte DMS-Spezifikation, die aus dem DokuFIS-Standard hervorgeht. Der Vorteil der DIN 32791 liegt darin, dass sie zukünftig verpflichtend angewendet werden muss. Die DIN-SPEC 32791 ist hervorgegangen aus dem Standard DokuFIS, welcher durch Databund vor einigen Jahren entwickelt wurde.

Die DIN 32791 kann kostenlos beim Beute-Verlag bezogen werden.
Link: https://www.beuth.de/de/technische-regel/din-spec-32791/368224940