Verjährung

Damit eine Vollstreckung nicht verjährt, sind regelmäßige Maßnahmen zur Unterbrechung der Verjährung notwendig. Im einfachsten Fall sendet man in regelmäßigen Abständen eine Zahlungserinnerung mit aktuellem Datum und erneuter Fristsetzung. Der Abstand sollte nicht größer als drei Monate sein. Zwischenzeitlich muss man versuchen mit dem Maßnahmen der Vollstreckung weiterzukommen (Arbeitgeberabfragen, Vollstreckungsportal).