eNoVA ab 2027: Kommunen müssen den elektronischen Austausch mit Notaren vorbereiten
Ab dem 1. Januar 2027 gelten neue Pflichten für den elektronischen Austausch zwischen Notariaten und Behörden. Grundlage ist das eNoVA-Gesetz (elektronischer Notar-Verwaltungs-Austausch), das den Vollzug von Immobiliengeschäften und weitere notarielle Verfahren digitalisieren soll. Die neuen Vorgaben betreffen insbesondere Genehmigungen, Bescheinigungen und Mitteilungen im Zusammenhang mit Grundstücksgeschäften. Dazu gehören unter anderem: Weiterlesen