Anpassungen im Staatsangehörigkeitsgesetz / Wegfall Optionsdeutsche
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Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StARModG) wird im ersten Halbjahr 2024 gerechnet. Damit müssen Ausländer, welche die deutsche Staatsangehörigkeit annehmen, nicht mehr die alte Staatsangehörigkeit aufgeben (Optionsmodell).
Somit wird künftig eine Mehrstaatlichkeit ermöglicht. Ebenso erhalten dann künftig alle in Deutschland geborenen Kinder ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn mindestens ein (ausländischer) Elternteil seit mehr als fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt.
Für die kommunalen Meldeämter hat diese folgende Auswirkungen:
- das Merkmal Optionsdeutsch nicht mehr zu erheben
- Datenübermittlungen hinsichtlich der Optionspflicht werden eingestellt.
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