Meldewesen

Bundesrat beschließt elektronischen Identitätsnachweis

Ein weiterer Schritt in Richtung Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) – am 25. Juni 2021 hat der Bundesrat die Einführung eines elektronischen Identitätsnachweises auf mobilen Endgeräten beschlossen. Damit kann man sich zukünftig auch per Smartphone oder Tablet ausweisen.

Die Sicherheit des elektronischen Identitätsnachweises soll in Verbindung mit Personalausweis, die eID-Karte oder dem elektronischen Aufenthaltstitel durch eine sechsstellige Geheimnummer erreicht werden.

Die Bundesregierung wird nun das Gesetz dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorlegen und anschließend die Verkündung im Bundesgesetzblatt organisieren. Das Gesetz soll am 1. September 2021 in Kraft treten.

Anpassung des Bundesmeldegesetzes (BMG)

Die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) machte Anpassungen des Bundesmeldegesetzes erforderlich bspw. um in Zukunft Meldebescheinigungen online beantragen zu können. Die wesentlichen Änderungen betreffen Anpassungen zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) im Meldewesen, eine Verbesserung des länderübergreifenden Datenabrufs, Vereinfachung der melderechtlichen Prozesse sowie die Verbesserung von Datenqualität und -verfügbarkeit.

Das Zweite Gesetz zur Änderung des Bundesmeldegesetzes ist jetzt in Kraft getreten. (mehr …)

Änderungen an den Personalausweisen

Wie die Bundesdruckerei in einem aktuellen Infoblatt informiert, gibt es zum 1. November 2019 drei Neuerungen in Bezug auf den Personalausweis.

  • Es besteht die Möglichkeit, eine ausländische Anschrift im Personalausweis anzugeben. Diese ausländische Adresse wird auch auch dem Chip gespeichert. Sofern keine ausländische Anschrift vorliegt, kann weiterhin alternativ „Keine Wohnung in Deutschland“ eingetragen und im Chip gespeichert werden.
  • Das vorangestellte „GEB.“ beim Geburtsnamen entfällt. Stattdessen gibt es eine Legende analog zum Reisepass.
  • Der Personalausweis erhält auf der Rückseite eine Versionsnummer. Die Versionsnummer wird in der Form JJMM (Jahr/Monat) in der zweiten Zeile der maschinenlesbaren Zone (MRZ) ab Position/Zeichen 19 dargestellt.

Die Änderungen gelten für alle Personalausweise mit Antragsdatum ab 1. November 2019. Im Zuge der Veränderungen stellt die Bundesdruckerei auf das neue XhD-Schema 1.5 um.

Bundesdruckerei beginnt mit dem Rollout des VISOTEC® V-ÄNDERUNGSTERMINALS

Die Bundesdruckerei beginnt in Kürze mit dem Rollout des neuen VisoteC® V-Änderungsterminal. Das neue V-Änderungsterminal wird die bisherigen Änderungs- und Leseterminals in den kommunalen Einwohner-Meldeämtern ersetzen. Der komplette Austausch soll von Juni bis Oktober 2019 andauern.

Das neue V-Änderungsterminal ist ein Kombigerät und vereint die Funktionalität von Änderungsterminal und Leseterminal in einem Gerät. Es enthält ein abnehmbares Bedienelement mit Touchscreen für die PIN-Eingabe und für die Visualisierung der in den Ausweis-Chips gespeicherten Informationen. (mehr …)

HSH veröffentlicht Update MESO 2.32.1

Der kommunale Marktführer im Meldewesen HSH hat heute das Servicepack MESO 2.32.1 herausgegeben. Mit dem Update erfolgen Anpassungen für das zum 01. Oktober 2017 in Kraft tretende Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts und Anpassungen zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises. Damit es ist es nun nicht mehr möglich die eID des Personalausweises zu deaktivieren. (mehr …)

Pressespiegel: Peinlichkeiten im Meldeamt der Stadt Lübeck

HL-Live – Die schnelle Zeitung für die Hanse-Stadt Lübeck berichtet von einer kleine Posse rund um den Einsatz eines mobilen Meldewesens in der Stadt Lübeck. Laut Bericht wurde bereits im November ein mobiler Bürgerkoffer für das Meldewesen angeschafft, der aber aus einer Vielzahl von technischen Problemen immer noch nicht im Einsatz ist.

Zu Lesen unter: https://www.hl-live.de/aktuell/textstart.php?id=115649

neuer Reisepass am 01. März 2017

Ab dem 01. März 2017 beginnt die Bundesdruckerei mit der Produktion einer neuen Generation von Reisepässen. Neben einem neuen optischen Design haben die neuen Reisepässe auch ein neue Sicherheitsmerkmale. Die Preise für den neuen Reisepass betragen 36,69 Euro bzw. 59,94 Euro in der Express-Variante zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Gültigkeitsdauer der Reisepässe für unter 24-Jährige beträgt weiterhin 6 Jahre, für über 24-Jährige 10 Jahre. (mehr …)

HSH veröffentlicht MESO 2.31.1 mit ePass 3.0 Update

Am heutigen Tage hat HSH das Update MESO V2.31.1 herausgegeben. Damit verbunden wird der Kommunikationsdienst IRIS auf die Version 2.9.0.1.1 aktualisiert. Das Update sollte vor dem 01.03.2017 eingespielt sein.

Das Update enthält Änderungen über die geplante Einführung des neues Reisepasses ePass 3.0 zum 01.03.2017. Aktualisiert werden ebenfalls die Komponenten der Bundesdruckerei (WebHD – Wartungsrelease 2/2016 Version 3.11.0.7) und eine entsprechende Java Aktualisierung auf Update 112 der Version 8.

Das Update steht wie gewohnt im Kunden-Portal zum Download bereit.