Datenschutzkonferenz (DSK) fordert Bußgelder gegen Behörden

Veröffentlicht von maikom am

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Im Zuge der anstehenden Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes fordert die Datenschutzkonferenz (DSK), daß zukünftig auch Bußgelder gegen Behörden und öffentliche Stellen ausgesprochen werden.

Die Datenschutzkonferenz schlägt in der Überarbeitung des Gesetzes folgende Formulierung vor: „Die Datenschutzkonferenz fördert die Koordinierung und die Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder sowie eine einheitliche Anwendung des Datenschutzrechts.“- Die DSK fordert damit, die Möglichkeit zur Verhängung von Geldbußen aus Gründen der Gleichbehandlung von öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen.

Die Datenschutzkonferenz fordert daher, dass der § 43 Abs. 3 BDSG gestrichen oder zumindest angepasst wird, und schlägt folgende Formulierung vor: „Gegen Behörden und sonstige öffentliche Stellen im Sinne des § 2 Absatz 1 können Geldbußen gemäß Artikel 83 der Verordnung (EU)2016/679 verhängt werden.“

Die gesamte Stellungnahme der DSK finden Sie hier: https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/st/240412_BDSG-E_Stellungnahme_DSK.pdf

Kategorien: Datenschutz

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