Hinweisgeberschutzgesetz Änderungen Brandenburg
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Zum „Gesetz über interne Meldestellen im kommunalen Bereich für hinweisgebende Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ hat das Land Brandenburg mit GVBI. I – 2024, Nr. 19 vom 14.05.2024 folgende Änderungen im Land Brandenburg erlassen:
Im Paragraph 2 werden Kommunen von der Pflicht zur Einrichtung interner Meldestellen mit weniger als 10.000 Einwohnen in ihrem Zuständigkeitsbereich ausgenommen.
Denn vollständigen Text finden Sie hier: https://www.landesrecht.brandenburg.de/dislservice/disl/dokumente/10543/dokument/16185
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