Änderungen im kommunalen Meldewesen im November 2025

Veröffentlicht von maikom am

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Zum Stichtag am 01. November 2025 steht in den kommunalen Meldeämtern der endgültige Abschied von der strukturierten Schreibweise der Familiennamen bevor.

Die Erfassung und Übermittlung von Namen im Melderegister erfolgen künftig in unstrukturierter Schreibweise. Dies betrifft Vor- und Nachnamen sowie Namenszusätze. Damit wird jeder Name als einheitlicher Text gespeichert und übermittelt, ohne die bisherige Unterscheidung zwischen Namen und sonstigen Namensbestandteilen.

DIe Verfahren AKDB OK.EWO und HSH VOIS.MESO sind aber seit einigen Jahren auf die Umstellung vorbereitet.

Kategorien: Meldewesen

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