Hundesteuer
Die Hundesteuer ist historisch gewachsen und eine ehemalige Luxsusteuer, welche heute eher dazu dient, die Population von Hunden zu steuern. Die Hundesteuer ist eine Abgabe ohne eine direkte Gegenleistung, wobei einige Kommunen dazu übergegangen sind, aus diesen Mittel bspw. Hundekotbeutel bereitzustellen.
DIe Kosten sollen aber dabei trotzdem moderat bleiben. So heisst es bspw. in der bayrischen Muster-Satzung zur Hundesteuer:
§ 5: „Die Gestaltung des Steuersatzes muss stets dem Zweck der Steuer als Aufwandsteuer Rechnung tragen und darf das Halten von Hunden jedenfalls nicht wirtschaftlich unmöglich machen (keine erdrosselnde Wirkung).“