Allgemeines

Arbeitgeberzuschüsse zur Zusatzkrankenversicherung sind Sachbezüge
Nach Auffassung des Finanzgerichts Mecklenburg-Vorpommern (Urteil vom 16.3.2017, Aktenzeichen: 1 K 215/16) sind Zuschüsse des Arbeitgebers zu einer privaten Zusatzkrankenversicherung Sachbezüge, unabhängig davon ob die Versicherung vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer abgeschlossen wurde. Die vom Arbeitgeber gezahlten Zuschüsse bleiben bei der Festsetzung der Lohnsteuer bis zur Grenze von 44 Euro im Kalendermonat als Sachbezüge (§ 8 Absatz 2 Satz 1 EStG) außer Ansatz. Kann der Arbeitnehmer lediglich die Sache selbst beanspruchen, liegen Sachbezüge vor, die unter den weiteren Voraussetzungen des § 8 Absatz 2 Satz 11 EStG außer Ansatz bleiben.

Arbeitnehmer muss seine private Handynummer nicht mitteilen

Ein Arbeitnehmer muss seinem Arbeitgeber nicht seine private Handynummer mitteilen, um außerhalb seiner Arbeitszeit für den Arbeitgeber erreichbar zu sein. Die entschied jetzt das Thüringer Landesarbeitsgericht mit einem Urteil vom 16. Mai 2018 (Az.: 6 Sa 442/17 und 6 Sa 444/17).

Laut dem Thüringer Landesarbeitsgericht stellt so eine Forderung eines Arbeitgebers einen ungerechtfertigten erheblichen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar.

Daten-Diebstahl ist Kündigungsgrund
In einem Urteil des Arbeitsgericht Siegburg (Az.: 3 Ca 1793/19) kam es zu der Entscheidung, das der Diebstahl bzw. die Zweckentfremdung von Daten ein Kündigungsgrund ist, unabhängig dem Grund des Datenmissbrauchs. Die fristlose Kündigung sei in solchen Fällen gerechtfertigt.