keine Änderung der Preise für Personalausweis und Reisepässe zum 01.01.

Veröffentlicht von maikom am

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Am 19. Dezember 2025 hat der Bundesrat der Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (VerwaltEntlastVO) mit verschiedenen Maßgaben zugestimmt.

Diese machen eine erneute Kabinettbefassung notwendig. Da eine unterschiedliche Behandlung von Personalausweis und eID-Karte im
Beschlussteil 4 europarechtlich nicht zulässig ist, wird anschließend eine erneute Zustimmung des Bundesrats der insofern angepassten Verordnung erforderlich.

Die Verordnung wird deshalb nicht wie avisiert am 1. Januar 2026 in Kraft treten.

Kategorien: Meldewesen

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