keine Änderung der Preise für Personalausweis und Reisepässe zum 01.01.
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Am 19. Dezember 2025 hat der Bundesrat der Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (VerwaltEntlastVO) mit verschiedenen Maßgaben zugestimmt.
Diese machen eine erneute Kabinettbefassung notwendig. Da eine unterschiedliche Behandlung von Personalausweis und eID-Karte im
Beschlussteil 4 europarechtlich nicht zulässig ist, wird anschließend eine erneute Zustimmung des Bundesrats der insofern angepassten Verordnung erforderlich.
Die Verordnung wird deshalb nicht wie avisiert am 1. Januar 2026 in Kraft treten.
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