Verkehrssicherungspflicht

Die Verkehrssicherungspflicht einer kommunalen Verwaltung erstreckt sich nicht nur auf Bäume, sondern auch für öffentliche Grünanlagen und Spielplätze.

Auf den Betreiber kommen umfangreiche Pflichten in Bezug auf Inspektion, Überprüfung und Wartung der Spielplatzgeräte sowie dem umgebenden Nutzungsraum zu.

Die Rechtsprechung verlangt dabei ein geeignetes und dokumentiertes Sicherheitsmanagement. Kommt es zu Schadensersatzansprüchen, muss der Besitzer nachweisen, dass er seiner Verkehrssicherungspflicht
nachgekommen ist.