Änderung der Preise für Personalausweise heute erneut im Bundesrat
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Auf der Tagesordnung des Bundesrates steht heute erneut die Beratung der Änderung der Preise für Personalausweise und Pässe.
Der aktuelle Stand ist hier einzusehen: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2026/0001-0100/16-26.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Der Bundesrat hatte die ursprüngliche Fassung in der Sitzung am 19. Dezember 2025 mit Veränderungen beauflagt und das BMI um Überarbeitung gebeten.
Die aktuelle Beschlussfassung lautet:
„Durch die Verordnung wird die Gebühr für die Ausstellung eines Personalausweises auf 46 Euro angehoben. Hiermit soll dem Prinzip der Kostendeckung wieder hinreichend Rechnung getragen werden. Insgesamt sei der Aufwand der Personalausweisbehörde pro Fall gestiegen. Auch soweit die Bundespolizei im Bereich des Passwesens tätig werde und Reiseausweise als Passersatz ausstelle, entwickelte sich dort eine zunehmende finanzielle Belastung, da die Gebühr für die Ausstellung dieses Notreisedokuments seit dem Jahr 2002 nicht mehr angepasst worden sei.
Darüber hinaus werden verschiedene Verfahrenserleichterungen ermöglicht, um den Aufwand der Personalausweisbehörde zu verringern.
Die Verwaltung soll etwa durch Anpassungen bei der Aktualisierung des Wohnorts im Reisepass, durch Anpassungen bei der Beantragung eines Personalausweises für Minderjährige unter zehn Jahren und durch die kostendeckende Ausgestaltung der Gebühr für die Beantragung eines Personalausweises entlastet werden.“
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