Verkehrssicherungspflicht
Die Verkehrssicherungspflicht betrifft viele Fachbereiche einer Verwaltung. Als Eigentümerin von Bäumen, Spielplätzen und Straßen hat sie die Rechtspflicht, Schäden Dritter zu verhindern.
Im Bereich der öffentlichen Straßen muss die Verwaltung als der Träger der Straßenbaulast darauf achten, Gefahrenquellen zu vermeiden
und zu beseitigen, die von der Verkehrsfläche herrühren.
Um diese Verkehrssicherungspflicht zu erfüllen, ist es notwendig, in regelmäßigen Intervallen Begehungen/Befahrungen und Wartungen durchzuführen und diese auch nachzuweisen.
Dabei ist nicht nur die Straße selbst, sondern auch ihre unmittelbare Umgebung wie Seitenstreifen aber auch Verkehrszeichen, Hydranten und Masten zu kontrollieren.
Der Umfang und die zeitlichen Intervalle richten sich nach der Straßenklasse und der Verkehrsfunktion einer Straße. Straßen mit einem größeren Gefährdungspotenzial sollten einer höheren Anzahl an Begehungen unterliegen als niederrangigere Straßen.
Um im Schadensfall die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht nachweisen zu können, ist jede Begehung lückenlos zu dokumentieren.
Dabei sind die Erfassung von Datum, Uhrzeit, Ort sowie die Darstellung des Mangels von der Feststellung bis zur Behebung als Mindestanforderung unabdingbar.