eRechnung

Seit dem Jahr 2020 besteht für Kommunen die gesetzliche Anforderung E-Rechnungen empfangen und verarbeiten zu können. Zum 1. Januar 2025 trat in Deutschland die Verpflichtung zur Nutzung elektronischer Rechnungen (E-Rechnungen) für B2B-Transaktionen in Kraft. Spätestens ab 2027 müssen Unternehmen ihre Rechnungsstellung vollständig digitalisiert haben. Ziel der E-Rechnungspflicht: Die Effizienz öffentlicher Verwaltungen soll gesteigert, Kosten gesenkt und Nachhaltigkeit gefördert werden.

Das Wachstumschancengesetz – so der Kurzname – vom 27. März 2024 bildet die Grundlage für die neuen Regelungen zur Ausstellung und zum Versand von Rechnungen.

Die Leitweg-ID ist dabei ein eindeutiges Adressmerkmal für den Empfang von eRechnungen.

Ab 1. Januar 2025

  • alle Unternehmen müssen strukturierte E-Rechnungen für B2B-Transaktionen empfangen können.
  • Versand von nicht-strukturierten E-Rechnungen (z.B. PDFs) bleibt mit Zustimmung des Empfängers erlaubt.
  • Papierrechnungen bleiben weiterhin zulässig.

Ab 1. Januar 2027

  • Unternehmen mit Vorjahresumsatz über 800.000 EUR müssen strukturierte E-Rechnungen für B2B-Geschäfte versenden.
  • kleinere Unternehmen dürfen weiterhin Papierrechnungen versenden.
  • Unstrukturierte E-Rechnungen erfordern die Zustimmung des Empfängers.

Ab 1. Januar 2028

  • allgemeine E-Rechnungspflicht: Alle Unternehmen müssen strukturierte E-Rechnungen empfangen und versenden.
  • Ausnahme: Kleinunternehmen gemäß § 19 Abs. 1 UStG dürfen weiterhin Papier- oder unstrukturierte E-Rechnungen ausstellen.

Stand der eRechnungsportale der Bundesländer:

  • Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt
    Hier erfolgt die Betreuung durch Dataport. Rechnungen können derzeit per Mail zur Verfügung gestellt werden.
    Fragen an: dataporte-rechnungssupport@dataport.de
  • Rheinland-Pfalz
    Rechnungen können derzeit vom Portalbetreiber per Mail zur Verfügung gestellt werden.
  • Saarland
    Das Bundesland Saarland orientiert sich im Rahmen eines länderübergreifenden Kooperationsprojekte am Bundesland Rheinland Pfalz.
  • Nordrhein-Westfalen
    Die Portalanbindung für die betroffenen Verwaltungen befindet sich aktuell in der Umsetzung.
  • Brandenburg, Sachsen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Hessen, Bayern
    Es ist für Verwaltungen aus den Bundesländern Brandenburg, Sachsen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Hessen und Bayern möglich, direkt auf die Landesportale (OZG-RE) zuzugreifen, um XRechnungen abzuholen. Weitere Voraussetzungen betreffen die jeweiligen Registrierungen bei den jeweiligen Landesbehörden.