eRechnung
Seit dem Jahr 2020 besteht für Kommunen die gesetzliche Anforderung E-Rechnungen empfangen und verarbeiten zu können. Zum 1. Januar 2025 trat in Deutschland die Verpflichtung zur Nutzung elektronischer Rechnungen (E-Rechnungen) für B2B-Transaktionen in Kraft. Spätestens ab 2027 müssen Unternehmen ihre Rechnungsstellung vollständig digitalisiert haben. Ziel der E-Rechnungspflicht: Die Effizienz öffentlicher Verwaltungen soll gesteigert, Kosten gesenkt und Nachhaltigkeit gefördert werden.
Das Wachstumschancengesetz – so der Kurzname – vom 27. März 2024 bildet die Grundlage für die neuen Regelungen zur Ausstellung und zum Versand von Rechnungen.
Die Leitweg-ID ist dabei ein eindeutiges Adressmerkmal für den Empfang von eRechnungen.
Ab 1. Januar 2025
- alle Unternehmen müssen strukturierte E-Rechnungen für B2B-Transaktionen empfangen können.
- Versand von nicht-strukturierten E-Rechnungen (z.B. PDFs) bleibt mit Zustimmung des Empfängers erlaubt.
- Papierrechnungen bleiben weiterhin zulässig.
Ab 1. Januar 2027
- Unternehmen mit Vorjahresumsatz über 800.000 EUR müssen strukturierte E-Rechnungen für B2B-Geschäfte versenden.
- kleinere Unternehmen dürfen weiterhin Papierrechnungen versenden.
- Unstrukturierte E-Rechnungen erfordern die Zustimmung des Empfängers.
Ab 1. Januar 2028
- allgemeine E-Rechnungspflicht: Alle Unternehmen müssen strukturierte E-Rechnungen empfangen und versenden.
- Ausnahme: Kleinunternehmen gemäß § 19 Abs. 1 UStG dürfen weiterhin Papier- oder unstrukturierte E-Rechnungen ausstellen.
Stand der eRechnungsportale der Bundesländer:
- Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt
Hier erfolgt die Betreuung durch Dataport. Rechnungen können derzeit per Mail zur Verfügung gestellt werden.
Fragen an: dataporte-rechnungssupport@dataport.de - Rheinland-Pfalz
Rechnungen können derzeit vom Portalbetreiber per Mail zur Verfügung gestellt werden. - Saarland
Das Bundesland Saarland orientiert sich im Rahmen eines länderübergreifenden Kooperationsprojekte am Bundesland Rheinland Pfalz. - Nordrhein-Westfalen
Die Portalanbindung für die betroffenen Verwaltungen befindet sich aktuell in der Umsetzung. - Brandenburg, Sachsen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Hessen, Bayern
Es ist für Verwaltungen aus den Bundesländern Brandenburg, Sachsen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Hessen und Bayern möglich, direkt auf die Landesportale (OZG-RE) zuzugreifen, um XRechnungen abzuholen. Weitere Voraussetzungen betreffen die jeweiligen Registrierungen bei den jeweiligen Landesbehörden.