Verification of Payee

Im April 2024 ist die von der Europäischen Union erarbeitete Regulierung für Echtzeitüberweisungen (EU No. 2024/886) in Kraft getreten. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt in mehreren Schritten.

Bei der Empfängerüberprüfung (VOP – Verification of Payee) bei Überweisungen wird seit dem 5. Oktober 2025 eine Prüfung des Namens des Empfängers durchgeführt. Damit wird der Schutz des Zahlers erhöht.