Onlinezugangsgesetz
Das Onlinezugangsverbesserungsgesetz (OZG) wurde am 14.12.2016 beschlossen und ist mit dem 18. August 2017 in Kraft getreten. Es verpflichtet die Kommunen zur Vereinfachung von elektronischen Services für die Bürger bis 2022. Somit gibt es einen fünfjährigen Übergangs- und Umsetzungszeitraum.
Das OZG ist die gesetzliche Verpflichtung für Bund, Länder und Kommunen alle rechtlich und tatsächlich geeigneten Verwaltungsleistungen binnen fünf Jahren auch online anzubieten.
Das Onlinezugangsverbesserungsgesetz sieht dabei direkte Online-Formulare anstelle von bereitgestellten PDF-Dokumenten vor.
Dazu soll auch die eID des Personalausweises verstärkt mit eingebunden und genutzt werden. Im Zuge dessen wird schon seit längerer Zeit der Personalausweis mit einsatzbereiter eID ausgegeben und diese kann auch nicht mehr deaktiviert werden.
Der behördliche DSB überwacht dabei die Einhaltung des Datenschutzes der Formulare.
Insgesamt umfasst das OZG 575 Verwaltungsleistungen, welche Bund, Länder und Kommunen bis 2022 digital zur Verfügung stellen sollen.
Mit dem OZG 2.0 gab es Anpassungen im Jahr 2024, darunter auch korrigierte Fristen.
Herausforderungen bei der Umsetzung des OZG:
- Heterogene Altsysteme und Medienbrüche
- Parallelität von Papierakten und digitalen Prozessen
→ Potenzial von Digitalisierung und Automatisierung kann nicht ausgeschöpft werden - Rechtskonforme Datenhaltung nach DSGVO, eIDAS, GoBD
- Fokus liegt auf der Oberfläche, während die dahinterliegenden Informationsprozesse kaum angepasst werden