Verstorbene

Bei einer Vollstreckung gegen einen Verstorbenen kommt es primär darauf an, ob vollstreckbares Vermögen vorhanden ist. Im nächsten Schritt sollte man mit dem zuständigen Nachlassgericht Kontakt aufnehemn und erfragen, ob mögliche Erben vorhanden sind.

Sollten keine Erben vorhanden sein, können Sie eine Nachlassverwaltung beantragen und dann Ihre Vollstreckung gegen die unbekannten Erben in den Nachlass durchführen.