Mahnungen

Mahnung von Nebenforderung
Gemäß § 240 Absatz 2 Abgabenordnung entstehen bei steuerlichen Nebenleistungen keine Säumniszuschläge.

Gemäß § 3Absatz 4 Nr. 2 AO sind Verspätungszuschläge nach § 152 AO steuerliche Nebenleistungen.