Bundes-Statistiken

Ab 2026 melden doppisch buchende Kommunen ihre Jahresabschlüsse erstmals einheitlich und getrennt nach Finanzrechnung, Ergebnisrechnung und Bilanz.

Dieses Verfahren ersetzt die bisherige Jahresrechnungsstatistik.

Die Erhebung startet mit den Abschlüssen des Jahres 2025, die ab 2026 gemeldet werden müssen.

Berichtspflichtig sind alle Kommunen, die ihre Haushalte nach dem doppischen System führen – darunter sowohl die Kernhaushalte als auch ihre doppisch buchenden Extrahaushalte sowie weitere öffentliche Fonds, Einrichtungen und Unternehmen (FEU).

Für kameral buchende Kommunen ändert sich vorerst nichts.

Die Übermittlung der neuen Jahresabschlussdaten läuft vollständig digital über das bundesweite Meldeportal eSTATISTIK.core.

Voraussetzung dafür ist eine Registrierung unter https://core.estatistik.de/core/; erst danach können Kommunen ihre Daten über die CORE-Webanwendung einreichen.

Für die Meldung wird unter anderem die jeweilige Berichtseinheit-ID benötigt – beim Kernhaushalt in der Regel eine zehnstellige Nummer mit der führenden „03“, bei FEU meist eine siebenstellige Kennung. Zusätzlich wird in jeder Meldung der Status des Jahresabschlusses angegeben, etwa „aufgestellt“, „geprüft“ oder „beschlossen“.