Bund erhöht die Wertgrenzen für Bauleistungen
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Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat mit einem Erlass vom 3. April 2025 die Wertgrenzen für Freihändige Vergaben und Direktaufträge bis zum 31. Dezember 2025 angehoben.
In § 3a Absatz 3 wird die Fußnote 2 zu Fußnote 1 und erhält folgenden Text:
„Für Bauleistungen kann befristet bis zum 31. Dezember 2025 eine Freihändige Vergabe bis zu einem voraussichtlichen Auftragswert von 25 000 Euro ohne Umsatzsteuer erfolgen.“
Der § 3a Absatz 4 erhält die Fußnote 2 mit folgendem Text:
„Bauleistungen können befristet bis zum 31. Dezember 2025 nach Maßgabe des § 3a Absatz 4 ohne die Durchführung eines Vergabeverfahrens (Direktauftrag) bis zu einem voraussichtlichen Auftragswert von 15 000 Euro ohne Umsatzsteuer beschafft werden.“
Quelle:
- Bekanntmachung der Änderung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A) Vom 11. März 2025
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