Pflicht zum digitalen Bürgerkonto? Was Schleswig-Holsteins Vorstoß für Kommunen bedeutet
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Schleswig-Holstein will die Nutzung eines digitalen Bürgerkontos ab 2028 verpflichtend machen. Der Vorstoß ist Teil des Digitalisierungsbeschleunigungsgesetzes und soll die Kommunikation zwischen Bürgerinnen, Bürgern und Verwaltung vereinheitlichen. Aus Sicht der Landesregierung klingt das nach dem nächsten logischen Schritt in Richtung digitaler Verwaltung. In der Anhörung des Wirtschafts- und Digitalisierungsausschusses wurde jedoch deutlich, dass eine Pflicht zur digitalen Nutzung neue Probleme schaffen kann, wenn Nutzerfreundlichkeit, Unterstützung und Ausweichwege nicht konsequent mitgedacht werden.
Kritik: Pflicht vor Praxistauglichkeit
Besonders deutlich fiel die Kritik aus dem Wohlfahrtsbereich aus. Boy Büttner vom Paritätischen Wohlfahrtsverband Schleswig-Holstein monierte laut Berichten aus der Ausschusssitzung, digitale Angebote müssten durch Qualität überzeugen und nicht durch Zwang. Die zentrale Frage dahinter ist auch für kommunale IT hochrelevant: Darf der Staat Menschen zu digitalen Verfahren verpflichten, wenn Registrierung, Bedienbarkeit und technische Stabilität aus Nutzersicht noch nicht durchgängig überzeugen?
Genau hier liegt der Kern der Debatte. Wer digitale Verwaltungsleistungen zur Regel macht, braucht nicht nur rechtliche Grundlagen, sondern vor allem robuste, barrierearme und verständliche Prozesse. Andernfalls droht aus einem Modernisierungsschritt ein Exklusionsrisiko zu werden.
Kommunale Perspektive: Ein Konto reicht nicht, aber es muss funktionieren
Bemerkenswert ist, dass in den Stellungnahmen nicht grundsätzlich gegen digitale Konten argumentiert wird. Vielmehr wird ein einfaches, einheitliches und freiwillig akzeptiertes Servicekonto gefordert. Für Kommunen ist das ein wichtiger Hinweis: Die technische Konsolidierung von Zugängen ist sinnvoll, wenn sie tatsächlich Komplexität reduziert. Ein Bürgerkonto, das unterschiedliche Identitätswege, uneinheitliche Oberflächen oder zusätzliche Hürden produziert, wird nicht als Erleichterung wahrgenommen.
Schleswig-Holstein hat sein Serviceportal in diesem Jahr bereits um zusätzliche Identifizierungsoptionen erweitert. Neben der eID und der BundID wurde mit Nect ein weiterer Anmeldeweg integriert. Das zeigt: Die Verantwortlichen arbeiten durchaus an mehr Zugänglichkeit. Gleichzeitig wächst damit aber auch die Komplexität der Identitätslandschaft. Für die kommunale Praxis bleibt entscheidend, dass Bürgerinnen und Bürger nicht zuerst verstehen müssen, welches Konto, welches Vertrauensniveau und welcher Anmeldeweg für welchen Vorgang erforderlich ist.
In der Anhörung wurde außerdem betont, dass Digitalisierung bestehende Zugänge nicht ersetzen dürfe, bevor gleichberechtigte Nutzung realistisch möglich ist. Diese Einschätzung dürfte viele Verwaltungen an der Basis teilen. Gerade ältere Menschen, Personen mit Einschränkungen, Menschen ohne geeignete Endgeräte oder mit geringen digitalen Kompetenzen benötigen weiterhin funktionierende Unterstützungskanäle. Wenn Benachrichtigungen nur noch digital zugestellt werden, müssen zumindest Papierhinweise, Hilfsangebote und assistierte Verfahren zuverlässig verfügbar bleiben.
Der Gesetzesentwurf sieht zwar Ausnahmen vor, etwa bei Behinderungen, fehlendem Zugang zu internetfähigen Geräten, Sprachbarrieren oder unzureichender Netzversorgung. Doch auch eine gut formulierte Ausnahmeregelung löst das operative Problem nicht automatisch. Kommunen müssen am Ende erklären, prüfen, unterstützen und im Zweifel alternative Wege organisatorisch absichern.
Die Debatte in Schleswig-Holstein ist ein Vorgeschmack auf eine bundesweite Grundsatzfrage. Je stärker Bund, Länder und Kommunen digitale Zugänge ausbauen, desto lauter wird die Diskussion darüber, wann digitale Angebote freiwilliger Zusatzservice sind und wann sie zum faktischen Standard werden. Für kommunale Entscheiderinnen und Entscheider ergeben sich daraus drei Lehren: Erstens muss Nutzerfreundlichkeit vor Verbindlichkeit kommen. Zweitens braucht jedes Digital-Only-Modell belastbare Unterstützungsstrukturen. Drittens ist Identitätsmanagement kein Nebenthema, sondern die Voraussetzung dafür, dass digitale Verwaltungsleistungen überhaupt angenommen werden.
Die eigentliche Herausforderung liegt daher nicht in der Einführung eines verpflichtenden Bürgerkontos, sondern in der Glaubwürdigkeit des digitalen Gesamtangebots. Wenn Registrierung, Login, Postfach, Nachweisführung und Ausnahmen sauber zusammenspielen, kann ein Bürgerkonto Verwaltungsprozesse spürbar vereinfachen. Wenn nicht, wird aus dem versprochenen Effizienzgewinn schnell zusätzlicher Aufwand – für Bürger ebenso wie für die Verwaltung.
Fazit: Schleswig-Holstein setzt mit dem geplanten Pflicht-Bürgerkonto einen politischen Marker. Für die kommunale IT ist der Fall vor allem deshalb relevant, weil er zeigt, dass Digitalisierung nicht an der Zahl verfügbarer Online-Dienste gemessen wird, sondern an ihrer tatsächlichen Nutzbarkeit. Die Pflicht kann erst am Ende einer gelungenen Digitalisierung stehen – nicht am Anfang.
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