ekom21 und GovConnect bündeln Kräfte bei digitalen Ordnungswidrigkeitenverfahren

Veröffentlicht von maikom am

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Zwei etablierte Anbieter kommunaler Software für Ordnungswidrigkeiten wollen künftig enger zusammenarbeiten: Die kommunalen IT-Dienstleister ekom21 und GovConnect haben ein Memorandum of Understanding (MoU) für eine strategische Kooperation unterzeichnet. Im Mittelpunkt stehen die beiden Fachverfahren owi21 und pmOWI. Ziel ist ein gemeinsames, modernes und zunehmend cloudfähiges Produktportfolio für die digitale Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten.

Die am 5. Oktober 2026 bekanntgegebene Zusammenarbeit könnte für zahlreiche Kommunen interessant werden. Beide Unternehmen verfügen bereits über etablierte Fachverfahren, mit denen Ordnungsbehörden und Bußgeldstellen Ordnungswidrigkeiten digital bearbeiten.

Mit der Kooperation sollen Kompetenzen gebündelt, Doppelentwicklungen reduziert und langfristig stärker standardisierte Lösungen geschaffen werden.

Die ekom21 und GovConnect haben zunächst ein Memorandum of Understanding unterzeichnet. Dieses bildet den Ausgangspunkt für eine langfristig angelegte Zusammenarbeit im Bereich der Ordnungswidrigkeiten-Software.

Im Mittelpunkt stehen die bestehenden Lösungen owi21 der ekom21 und pmOWI von GovConnect.

Beide Fachverfahren werden bereits von kommunalen Ordnungs- und Bußgeldbehörden eingesetzt und unterstützen die Bearbeitung von Verkehrsordnungswidrigkeiten sowie allgemeinen Ordnungswidrigkeiten.

Die Partner wollen ihre vorhandenen Stärken bündeln und daraus perspektivisch ein modernes Produktportfolio für die digitale Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten entwickeln.

Wichtig ist allerdings: Mit der Unterzeichnung des Memorandum of Understanding existiert noch kein fertiges gemeinsames Nachfolgeprodukt.

Die Zusammenarbeit befindet sich zunächst in einer Prüf- und Konzeptionsphase.

Das MoU schafft damit zunächst den Rahmen für eine mögliche weitergehende Zusammenarbeit. Ein wesentlicher Schwerpunkt der geplanten Kooperation liegt auf modernen und cloudfähigen IT-Architekturen.

Die Zusammenarbeit fällt gleichzeitig in eine Phase grundlegender Digitalisierung des Bußgeldverfahrens. Seit dem 1. Januar 2026 sind Bußgeldbehörden grundsätzlich zur elektronischen Aktenführung verpflichtet. Für einzelne Länder beziehungsweise Behörden bestehen teilweise Übergangsregelungen.

Quellen:

Kategorien: Ordnungsamt

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