Brandenburg regelt KI-Einsatz in Behörden: Neues E-Government-Gesetz bringt klare Vorgaben für Kommunen
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Brandenburg schafft einen gesetzlichen Rahmen für den Einsatz künstlicher Intelligenz in der öffentlichen Verwaltung. Mit der dritten Änderung des Brandenburgischen E-Government-Gesetzes (BbgEGovG) sollen Landesbehörden, Landkreise, Städte und Gemeinden künftig mehr Rechtssicherheit bei der Nutzung von KI-Systemen erhalten.
Der Gesetzentwurf der SPD- und CDU-Fraktionen (Landtagsdrucksache 8/3333) befindet sich noch im Gesetzgebungsverfahren. Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg informiert darüber in seinem Rundschreiben 143/2026 vom 15. Oktober 2026.
Der geplante § 17 BbgEGovG erlaubt Behörden grundsätzlich, KI-Systeme zur Unterstützung ihrer öffentlichen und fiskalischen Aufgaben einzusetzen. Eine Verpflichtung zur KI-Nutzung entsteht dadurch nicht. Die Verantwortung für das Verwaltungshandeln bleibt beim Menschen.
Menschliche Kontrolle und Schulungen werden Pflicht
KI-generierte Inhalte müssen auf Plausibilität, Fehler und Widersprüche überprüft werden. Auch die Funktionsfähigkeit der Systeme unterliegt menschlicher Kontrolle. Beschäftigte müssen vor der Nutzung über Zweck, Funktionsweise und Datenverarbeitung informiert und im sachgerechten Umgang mit den Ergebnissen geschult werden.
KI-generierte Verwaltungsakte nur in Ausnahmefällen
Besonders streng sind die Vorgaben für Verwaltungsakte, die vollständig durch KI generiert werden. Diese sollen nur zulässig sein, wenn eine Rechtsvorschrift den Einsatz ausdrücklich erlaubt und weder Ermessen noch Beurteilungsspielraum besteht. Andernfalls wäre ein solcher Verwaltungsakt grundsätzlich nichtig, sofern er nicht lediglich begünstigende Wirkung entfaltet.
Datenschutz: Dokumentation und Folgenabschätzung
Der geplante § 18 regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten in KI-Systemen. Behörden dürfen solche Daten im Rahmen bestehender Verarbeitungsbefugnisse einsetzen, müssen jedoch den Verarbeitungskontext und die Datenarten gesondert dokumentieren.
Eine Datenschutz-Folgenabschätzung ist insbesondere bei Zweckänderungen oder der Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten vorgesehen. Für das Training von KI-Systemen gilt grundsätzlich: Daten sind zunächst zu anonymisieren. Nur unter bestimmten Voraussetzungen kommen Pseudonymisierung oder eine weitergehende personenbezogene Verarbeitung in Betracht. Besonders sensible Daten dürfen für Trainingszwecke nur anonymisiert und bei Unerlässlichkeit verwendet werden.
Die Neuregelung steht auch im Zusammenhang mit dem KI-Assistenzsystem LLMoin von Dataport. Während der Rollout in der Landesverwaltung für 2026 vorgesehen ist, ist die Anbindung der Kommunen für 2027 geplant. Für die Übergangszeit besteht bereits eine Verwaltungsvorschrift zur KI-Nutzung vom 24. August 2026.
Der Städte- und Gemeindebund begrüßt den gesetzlichen Rahmen grundsätzlich, fordert jedoch auch eine souveräne KI-Infrastruktur und geeignete Qualifizierungsangebote. Besonders bei agentischen KI-Systemen, die selbstständig Aktionen in Fachverfahren und anderen Anwendungen ausführen können, sieht der Verband weiteren Regelungsbedarf.
Was Kommunen jetzt beachten sollten
- Bestehende und geplante KI-Anwendungen erfassen und ihre Einsatzbereiche prüfen.
- Beschäftigte für die sichere KI-Nutzung und die Prüfung generierter Inhalte qualifizieren.
- Datenschutz, Dokumentation und mögliche Folgenabschätzungen frühzeitig berücksichtigen.
- Interne Zuständigkeiten und Kontrollverfahren für KI-Anwendungen festlegen.
- Die geplante kommunale Einführung von LLMoin organisatorisch vorbereiten.
Fazit: Brandenburg stellt die Weichen für einen rechtssicheren KI-Einsatz in der Kommunalverwaltung. Der Gesetzentwurf eröffnet neue Möglichkeiten, setzt aber klare Grenzen bei automatisierten Entscheidungen und personenbezogenen Daten. Für Kommunen kommt es künftig nicht nur auf die Technik an, sondern ebenso auf geschultes Personal und nachvollziehbare Prozesse.
Quellen und weiterführende Informationen
- Landtag Brandenburg: Gesetzentwurf zur dritten Änderung des BbgEGovG, Drucksache 8/3333 vom 2. September 2026.
- Brandenburg: Verwaltungsvorschrift zur KI-Nutzung vom 24. August 2026
- Marktplatz der KI-Möglichkeiten (MaKI)
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