Frankreichs Gigabyte-Steuer: 5,5 Cent pro GB

Veröffentlicht von Judy Meier am

Dieser Artikel wurde bereits 43x gelesen...

Frankreichs Nationalversammlung hat im Rahmen der Beratungen zum Haushalt 2027 einen Vorschlag angenommen, der für übertragene Datenmengen eine Abgabe von 5,5 Cent je Gigabyte vorsieht. Betroffen wären dem Änderungsantrag zufolge Unternehmen, die Daten an französische Internetnutzerinnen und -nutzer liefern. Der Vorstoß ist politisch umstritten und noch kein geltendes Recht: Weitere Beratungen stehen aus.

Was der Vorschlag vorsieht

Der Änderungsantrag wurde am 30. Oktober 2026 in erster Lesung mit elf zu zehn Stimmen angenommen. Seine Initiatoren wollen damit digitale Geschäftsmodelle stärker an der Finanzierung des französischen Gemeinwesens beteiligen. Als Bemessungsgrundlage dient das Datenvolumen, das bei Kundinnen und Kunden französischer Internetanbieter ankommt. Die Antragsteller verweisen auf eine Schätzung der Regulierungsbehörde Arcep, nach der jährlich rund 200 Milliarden Gigabyte in Frankreich übertragen werden.

Zur Erhebung sollen Internetanbieter die Datenmengen und deren Ursprung erfassen. Vorgesehen ist, aggregierte und anonymisierte Angaben quartalsweise an die Steuerverwaltung zu übermitteln; die Arcep soll das Verfahren beaufsichtigen. Laut Antrag würden Inhalte nicht ausgewertet, sondern nur Volumina erfasst. Für über Content-Delivery-Netzwerke ausgelieferte Inhalte soll die Menge zählen, die das jeweilige Netzwerk verlässt. Der Vorschlag enthält außerdem Obergrenzen, die sich am in Frankreich erzielten oder am weltweiten Umsatz orientieren.

Die französische Regierung und der Finanzausschuss hatten sich gegen den Änderungsantrag ausgesprochen. Budgetminister David Amiel bezweifelte laut Bericht, dass sich Datenströme ohne zusätzliche Messinfrastruktur zuverlässig erfassen ließen. Zudem könnten kleinere Inhalteanbieter einen erheblichen Teil der Last tragen. Der Berichterstatter des Finanzausschusses warnte, große Digitalkonzerne könnten die Kosten indirekt weiterreichen.

Die Befürworter argumentieren dagegen, dass globale Digitalkonzerne von französischen Nutzerinnen und Nutzern sowie der dortigen Infrastruktur profitieren, während ihre steuerliche Bemessungsgrundlage international verlagert werden könne. Ein an Datenmengen geknüpftes Modell solle diese Aktivität im Land erfassen. Zusätzlich versprechen sich die Initiatoren einen Anreiz zu effizienterer Datenübertragung und geringeren Volumina. Ob das Instrument technisch praktikabel und ökonomisch zielgenau wäre, bleibt Gegenstand der politischen Auseinandersetzung.

Die knappe Abstimmung in der Nationalversammlung bedeutet noch keine Einführung der Gigabyte-Abgabe. Der Haushalt muss weitere parlamentarische Schritte durchlaufen; als Nächstes ist der Senat beteiligt. Auch die Mehrheitsverhältnisse für das Gesamtbudget waren laut Bericht offen. Für Kommunen und öffentliche Einrichtungen ist der Vorschlag deshalb zunächst vor allem ein Beispiel für die wachsende Debatte über die Besteuerung digitaler Dienste und die Finanzierung digitaler Infrastruktur.

Relevant ist dabei die Abgrenzung zwischen politischem Vorschlag und geltender Regelung: Aus der Abstimmung lässt sich weder eine bereits erhobene Abgabe noch eine unmittelbare Verpflichtung für öffentliche Stellen ableiten. Sollte Frankreich den Ansatz weiterverfolgen, werden insbesondere die Messmethodik, die Behandlung gemeinnütziger Anbieter und die mögliche Weitergabe der Kosten entscheidend sein.

Kategorien: Allgemein

0 Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert