Mitteilungspflicht für TSE-Kassen ab 1.1.2025

Nach dem BMF Schreiben vom 28.06.2024 IV D 2 – S 0316-a/19/10011 :009 besteht ab dem 1.1.2025 eine Mitteilungspflicht über TSE-Einheiten nach § 146a Abs. 4 Abgabenordnung (AO). Sofern eine mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattete Kasse verwendet wird, ist dies dem Finanzamt künftig über das Programm „Mein ELSTER“ Weiterlesen…