XMeld 26.11: Das ändert sich für Meldebehörden zum 1. November 2026

Veröffentlicht von maikom am

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Zum 1. November 2026 steht im Meldewesen wieder ein wichtiger Versionswechsel an: OSCI-XMeld 26.11 wird verbindlich. Neben zahlreichen technischen Anpassungen enthält die neue Version insbesondere Änderungen im Zusammenhang mit dem Selbstbestimmungsgesetz (SBGG). Für kommunale Meldebehörden bedeutet dies vor allem Anpassungen der eingesetzten Fachverfahren und des elektronischen Datenaustauschs.

Die Spezifikation XMeld 26.11 wurde am 31. Januar 2026 veröffentlicht und tritt zum 1. November 2026 in Kraft. Damit müssen die im Meldewesen eingesetzten Fachverfahren rechtzeitig auf die neue Version des Standards vorbereitet werden.

XMeld ist der bundesweit standardisierte Datenaustauschstandard für das deutsche Meldewesen. Über ihn tauschen Meldebehörden untereinander sowie mit zahlreichen anderen öffentlichen Stellen strukturierte Meldedaten aus.

Dazu gehören beispielsweise Datenübermittlungen an andere Meldebehörden, das Bundeszentralamt für Steuern, die Datenstelle der Rentenversicherung sowie weitere Behörden und Verwaltungsportale.

XMeld 26.11 wird zum 1. November 2026 verbindlich

Die neue Version trägt die Bezeichnung XMeld 26.11. Die Versionsnummer orientiert sich am Zeitpunkt ihres Inkrafttretens: November 2026. Die Spezifikation wurde durch die Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) veröffentlicht. Für die Hersteller kommunaler Fachverfahren bedeutet der Versionswechsel, dass Nachrichten, XML-Schemata, Codelisten, Prüfregeln und Geschäftsprozesse entsprechend angepasst werden müssen.

Eine der fachlich bedeutendsten Änderungen in XMeld 26.11 betrifft die Umsetzung des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG). Mit XMeld 26.11 werden die technischen Voraussetzungen erweitert, um Änderungen des Geschlechtseintrags und der Vornamen standardisiert innerhalb des Meldewesens beziehungsweise an gesetzlich vorgesehene Empfänger zu übermitteln.

Besondere Bedeutung haben dabei Informationen über frühere Geschlechtseinträge und frühere Vornamen.

XMeld 26.11 berücksichtigt hierfür unter anderem entsprechende Datenstrukturen aus dem Datensatz für das Meldewesen (DSMeld).

Relevant sind beispielsweise die Datenblätter:

  • 0702,
  • 0703 und
  • 0704.

Je nach Geschäftsprozess und rechtlicher Grundlage können damit entsprechende historische beziehungsweise fortgeschriebene Informationen verarbeitet werden.

Die neuen beziehungsweise erweiterten Datenstrukturen wirken sich auf verschiedene Bereiche des XMeld-Standards aus.

Dazu gehören unter anderem:

  • Rückmeldungen zwischen Meldebehörden,
  • der vorausgefüllte Meldeschein,
  • Datenübermittlungen an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt),
  • Datenübermittlungen an die Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV),
  • automatisierte Melderegisterabrufe nach § 34a BMG,
  • der Datenaustausch mit Verwaltungsportalen sowie
  • bestimmte Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften.

Weitere Änderungen betreffen Anpassungen in mehreren Verfahrensbereichen – vorausgefüllter Meldeschein, Rückmeldeverfahren, BZSt, Rentenversicherung, §-34a-BMG-Abrufe, Verwaltungsportale und Religionsgesellschaften.

Auch die elektronische Anmeldung nach §§ 23a und 24 Abs. 2 BMG wird mit XMeld 26.11 weiter angepasst.

Betroffen ist insbesondere die Kommunikation zwischen Verwaltungsportalen und Meldebehörden. Die Nachricht 1704, mit der der elektronische Meldeschein und ergänzende Meldedaten an die zuständige Meldebehörde übertragen werden, wurde um weitere Elemente ergänzt.

Die Änderungen spielen unter anderem bei der Anmeldung von Haupt- und Nebenwohnungen eine Rolle.

Auch das Verfahren zum vorausgefüllten Meldeschein wurde für XMeld 26.11 angepasst.

Beim Abruf können zusätzliche Datenstrukturen berücksichtigt werden. Diese werden beispielsweise benötigt, wenn eine Bürgerin oder ein Bürger über ein Verwaltungsportal eine elektronische Anmeldung vorbereitet.

Das Verfahren funktioniert vereinfacht dargestellt folgendermaßen:

Verwaltungsportal → bisherige Meldebehörde → vorausgefüllter Meldeschein → Verwaltungsportal → neue Meldebehörde

Die Erweiterungen sollen gewährleisten, dass die für die elektronische Anmeldung erforderlichen Meldedaten strukturiert zwischen den beteiligten Systemen übertragen werden können.

Änderungen gibt es außerdem bei den automatisierten Melderegisterabrufen nach § 34a BMG. XMeld 26.11 erweitert die hierfür verwendeten Nachrichten und Datenstrukturen. Betroffen sind unter anderem die Nachrichten 1330, 1331 und 1333.

Damit können zusätzliche Merkmale in die Suche beziehungsweise in die Antwort einer Meldebehörde einbezogen werden, sofern hierfür die entsprechende Rechtsgrundlage besteht.

Gerade für Behörden, die automatisierte Registerabfragen einsetzen, bedeutet dies, dass die eingesetzten Schnittstellen auf die neuen XMeld-Strukturen vorbereitet werden müssen.

Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines Einwohnermeldeamtes dürfte der Versionswechsel zunächst weniger auffällig sein als für die Hersteller der Fachverfahren.

Viele Änderungen finden innerhalb der elektronischen Kommunikation zwischen den beteiligten Systemen statt.

Kommunale Meldebehörden sollten deshalb rechtzeitig vor dem 1. November 2026 mit ihrem Fachverfahrenshersteller beziehungsweise zuständigen kommunalen IT-Dienstleister klären, wann die erforderliche Softwareversion bereitgestellt wird.

Parallel zur bevorstehenden Umstellung wurde bereits die nächste XMeld-Version veröffentlicht.

XMeld 27.05 wurde am 31. Juli 2026 fertiggestellt. Diese Version wird jedoch erst zum 1. Mai 2027 wirksam.

Für den kommenden Versionswechsel zum 1. November 2026 ist XMeld 26.11 maßgeblich.

Für kommunale Meldebehörden bedeutet dies vor allem: Rechtzeitig beim Hersteller beziehungsweise IT-Dienstleister prüfen, wann das XMeld-26.11-Update bereitgestellt wird und welche Auswirkungen es auf die tägliche Sachbearbeitung hat.

Quellen Stand: Oktober 2026:

  • Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT): OSCI-XMeld 26.11 – Spezifikation, Schemata, Codelisten, Testsuite und ergänzende Dokumente
  • KoSIT: Verbindliche Handlungsanweisungen für XMeld 26.11, Stand 20. Juli 2026
  • Bundesrat: Verordnung zur Umsetzung des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag im Meldewesen
  • Bundesmeldegesetz (BMG)
  • Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG)

Offizielle XMeld-Informationen:
KoSIT – OSCI-XMeld 26.11

Kategorien: Meldewesen

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