eNoVA ab 2027: Kommunen müssen den elektronischen Austausch mit Notaren vorbereiten

Veröffentlicht von maikom am

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Ab dem 1. Januar 2027 gelten neue Pflichten für den elektronischen Austausch zwischen Notariaten und Behörden. Grundlage ist das eNoVA-Gesetz (elektronischer Notar-Verwaltungs-Austausch), das den Vollzug von Immobiliengeschäften und weitere notarielle Verfahren digitalisieren soll.

Die neuen Vorgaben betreffen insbesondere Genehmigungen, Bescheinigungen und Mitteilungen im Zusammenhang mit Grundstücksgeschäften. Dazu gehören unter anderem:

  • Vorkaufsrechtsanfragen und Negativzeugnisse nach dem Baugesetzbuch,
  • Genehmigungen im Zusammenhang mit Grundstücksgeschäften,
  • Verfahren nach dem Grundstücksverkehrsgesetz und der Grundstücksverkehrsordnung,
  • Mitteilungen an kommunale Gutachterausschüsse.

Die elektronische Kommunikation ist dabei nicht mit dem einfachen Versand einer E-Mail gleichzusetzen. Erforderlich sind die jeweils gesetzlich vorgesehenen elektronischen Übermittlungswege und Verfahren.

Kommunalverwaltungen sollten frühzeitig prüfen, welche Fachbereiche betroffen sind, welche elektronischen Kommunikationswege zur Verfügung stehen und ob bestehende Fachverfahren angepasst werden müssen. Auch Zuständigkeiten, Dokumentenmanagement und die Bearbeitung eingehender elektronischer Vorgänge sollten rechtzeitig geklärt werden.

Besonders wichtig ist die Abstimmung zwischen IT, Bauverwaltung, Liegenschaftsverwaltung und den zuständigen Fachverfahrensherstellern.

Mit eNoVA wird der elektronische Austausch zwischen Notariaten und Kommunen in weiteren Verfahren verpflichtend. Bis zum Jahreswechsel bleibt nur wenig Zeit, um technische und organisatorische Voraussetzungen zu schaffen. Kommunen sollten die Umsetzung deshalb jetzt aktiv vorbereiten.


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